Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Coachings
Juliane Schmidt
Hauptstraße 8
27211 Bassum/Neubruchhausen
[email protected]
Tel. 0152 – 2456 9190
– nachstehend „Anbieter“ bzw. „Auftragnehmer“ genannt –
Die nachfolgenden AGBs gelten für die Webseite „juliane-schmidt.com“ von Juliane Schmidt. Die Webseite dient zur Information der Nutzer über die Arbeit und die Angebote von Juliane Schmidt.
Der Nutzer der Webseite schließt mit dem Anbieter einen Benutzervertrag über die Benutzung der Webseite. Diese AGB regeln die diesbezügliche Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Juliane Schmidt und dem Klienten gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Nutzer der Website verpflichten sich, sich bei jedem Aufruf über möglichen Änderungen der AGB zu informieren, indem sie die AGB aufrufen.
Hinweise bezüglich Abmahnversuchen
Sollten der Inhalt oder die Gestaltung dieser Seiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitte ich, Juliane Schmidt um eine diesbezügliche Nachricht ohne Kostennote.
Ich garantiere, dass zu Recht beanstandete Passagen oder Elemente unverzüglich entfernt oder korrigiert werden. Eine Einschaltung eines Rechtsbeistandes ist nicht erforderlich. Werden von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme Kosten ausgelöst, werde ich diese vollumfänglich zurückweisen und ggf. Gegenklage wegen der Verletzung der vorgenannten Bestimmungen einreichen.
Nachfolgend wird unterschieden in
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare und
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coachings.
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Anbieters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Klient“ genannt. Der Klient schließt als verantwortliche bzw. weisungsberechtigte Person mit dem Veranstalter einen Teilnahmevertrag über und für eine Gruppe von Teilnehmern ab.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Klienten schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Klient nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Klient muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter bietet Präsenzseminare für bis zu 6 Teilnehmer des Klienten an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von dem Anbieter in der Seminarbeschreibung bekannt gegeben.
2.2 Die Seminare sind professionelle Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen und dienen der persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmer des Klienten. Sie können eine Therapie nicht ersetzen. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an den Seminaren teil. Im Zweifel haben die Teilnehmer des Klienten zuvor ärztlichen Rat einzuholen.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Anbieter kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Angebots auf dem Postweg, per Fax oder per elektronischer Post.
3.2 Der Klient erhält nach Eingang seiner Angebotsbestätigung eine Auftragsbestätigung.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Preis für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem in der Seminarbeschreibung genannten Seminarpreis in Euro. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von derzeit 19% und zzgl. Reise- und Übernachtungskosten des Anbieters.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Sofern die Rechnungsstellung auf Wunsch des Klienten an einen Dritten erfolgt ist, haftet der Klient im Fall eines nicht fristgerechten und/oder unvollständigen Eingangs der Zahlung durch den Rechnungsempfänger. Eine Gewährung von Skonti oder anderen Abzügen ist ausgeschlossen.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5. Stornierung
5.1 Stornierungen nach erfolgtem Vertragsschluss sind mit folgenden Kosten verbunden:
> 45 Wochentage vor Seminarbeginn wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,- erhoben.
45 – 30 Wochentage vor Seminarbeginn werden 50% des Seminarpreises und mögliche Stornogebühren der Reise- und Übernachtungskosten des Anbieters berechnet.
29 – 0 Wochentage vor Seminarbeginn werden 100% des Seminarpreises und mögliche Stornogebühren der Reise- und Übernachtungskosten des Anbieters berechnet.
Eine Stornierung eines Seminares ist nur dann rechtswirksam, wenn diese vorab schriftlich erfolgt.
5.2 Sollte der Anbieter gezwungen sein, ein Seminar abzusagen, wird die Veranstaltung zu einem späteren, mit dem Klienten zu vereinbarenden Zeitpunkt nachgeholt. Absagen können nur aus wichtigem Grunde erfolgen. Als wichtiger Grund zählt insbesondere, wenn der Anbieter kurzfristig wegen Krankheit verhindert ist und kein Ersatztrainer gestellt werden kann.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Die Teilnehmer des Klienten tragen die volle Verantwortung für ihre Handlungen während des Seminars und haften uneingeschränkt für durch sie verursachte Schäden.
Insbesondere sind sie in jedem Stadium der Seminarübungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass sie weder sich noch Dritte schädigen.
6.2 Ein Teilnehmer des Klienten verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Anbieter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.3 Die Teilnehmer des Klienten verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Anbieter berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.4 Vor der Veranstaltung muss der Anbieter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen der Teilnehmer des Klienten informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.5 Ein Teilnehmer des Klienten, der sich in therapeutischer Behandlung (medizinisch oder psychologisch) befindet oder diese vor kurzem beendet hat, muss dies dem Anbieter mitteilen und die Teilnahme an einem Seminar mit seinem jeweiligen Therapeuten absprechen.
6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Anbieter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer des Klienten von der Veranstaltung auszuschließen.
6.7 Bei Inhouse – Seminaren verpflichtet sich der Klient die Räume kostenfrei zur Verfügung zu stellen und für die notwendigen Arbeitsmaterialien zu sorgen. Der Klient stellt sicher, dass sich die Räumlichkeiten an den Regeln der Unfallverhütungsvorschriften orientieren.
6.8 Ton- und Videoaufnahmen bedürfen einer gesonderten Erlaubnis.
7. Verschwiegenheitspflicht
7.1 Der Anbieter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle persönlichen Tatsachen und Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Klienten, die ihm im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind, auch und insbesondere bezüglich Dritter, Stillschweigen zu bewahren.
7.2 Eine Haftung des Anbieters für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Seminarteilnehmer ist ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften durch eine Vereinbarung beider Parteien ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
9. Schriftformklausel
9.1 Beide Parteien erklären, weitere als die hier schriftlich niedergelegten Vereinbarungen nicht getroffen zu haben. Für eine etwaige Abänderung dieser Vereinbarung bedarf es der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.
Bassum/Neubruchhausen, 01.01.2025 Juliane Schmidt
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coachings
1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach Juliane Schmidt (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Coach“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend auch „Klient“ genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Juliane Schmidt nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Coachings bereiten Entscheidung des Klienten vor. Jede Entscheidung des Klienten ist eigenverantwortlich.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten des Auftragnehmers abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
1.4 Der Coach ist berechtigt, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Coachings heranzuziehen.
1.5 Juliane Schmidt erbringt ihre Coaching-Leistungen auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
1.6 Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Mit der Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber (mündliche oder schriftliche Buchung eines Coachings – auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme dieses Angebots (Auftragsbestätigung) durch den Auftragnehmer zu Stande.
2.2 Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Beauftragung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches der Auftragnehmer für die Dauer von 14 Wochentagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist dieses Angebot annimmt. Buchungen sind somit verbindlich.
3. Vergütung
3.1 Der Coach erhält für das Coaching das vereinbarte Stundenhonorar in Euro zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von derzeit 19% und zzgl. Reise- und Übernachtungskosten. Näheres hierzu wird in der Coaching-Vereinbarung geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Aus der Coaching-Vereinbarung kann von dem Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern.
4. Absage eines Termins
4.1 Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich, zu allen Coaching-Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
4.2 Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coaching-Sitzungen ist bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
5.1 Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
5.2 In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
6. Leistungsort
6.1 Das Coaching findet nach Wahl des Klienten entweder in den Räumen des Coaches oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort nach vorheriger Terminabsprache statt. Ein Coaching über Zoom ist ebenfalls möglich. Der Klient trägt die Verantwortung für seine technischen Voraussetzungen.
7. Copyright
7.1 Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönliche Gebrauch des Klienten bestimmt.
7.2 Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Juliane Schmidt. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Juliane Schmidt ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
8. Versicherungsschutz
8.1 Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
8.2 Veranstalter von Team-Coachings ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Juliane Schmidt.
8.3 Für die von Juliane Schmidt durchgeführten Seminare gelten die AGB für Seminare.
9. Haftung
9.1 Die Inhalte der Coaching-Sitzungen sowie alle Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Juliane Schmidt handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
9.2 Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
9.3 Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
10. Verschwiegenheitspflicht
10.1 Juliane Schmidt verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
10.2 Darüber hinaus verpflichtet sich Juliane Schmidt, die zum Zwecke der Coaching-Tätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
11. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
11.1 Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
11.2 Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite; die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet.
11.3 Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen, sich gegenüber dem Coach angemessen zu offenbaren und alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung.
12. Abgrenzung zur Psychotherapie
12.1 Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
12.2 Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Erkrankung. Coaching dient dem gesunden Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
12.3 Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten.
13. Sektenerklärung
13.1 Hiermit erklärt Juliane Schmidt, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeitet oder gearbeitet hat, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besucht oder besucht hat, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehnt sie sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziert sich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
14. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften durch eine Vereinbarung beider Parteien ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
15. Schriftformklausel
15.1 Beide Parteien erklären, weitere als die hier schriftlich niedergelegten Vereinbarungen nicht getroffen zu haben. Für eine etwaige Abänderung dieser Vereinbarung bedarf es der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1. Erfüllungsort ist Bassum/Neubruchhausen. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Syke.
16.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bassum/Neubruchhausen, 01.01.2025 Juliane Schmidt